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Alle angegebenen Preise sind Endpreise inkl. MwSt.
Alle Preise ink. MwSt.


::: Funkscheine für verschiedene Einsatzbereiche
Funkkurse LRC/SRC/UBI Berlin

 
Berechtigung in folgenden Bereichen
Aktuelle Funkzeugnisse ab 2003 Binnen funk UKW
Seefunk ohne
GMDSS
UKW Seefunk
mit GMDSS
national
UKW Seefunk
mit
GMDSS
international
Seefunk
Kurz- und Grenzwelle-
Seefunk
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC)
       
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC)
     
UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
   
Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)  
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
       
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
     
 
Funkzeugnisse bis 2003
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II      
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker IBeschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I        
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker          
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst    
 
Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen    

Welches Funkzeugnis kommt in Frage?

Maßgeblich für diese Entscheidung sollte sein, welche Art von Funkausrüstung Sie zur Zeit an Bord Ihres Schiffes mitführen, wie Ihre diesbezüglichen Planungen für die Zukunft aussehen oder welche Funkgeräte auf den Schiffen installiert sind, mit denen Sie fahren. Das SRC reicht vollkomen aus, wenn Sie vorerst nur eine UKW-Seefunkanlage an Bord haben. Planen Sie beispielsweise eine Weltumsegelung, sollten Sie direkt das LRC erwerben ohne den Weg über eine spätere Ergänzungsprüfung zu gehen.


Von der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse ausgestellt oder in ihrer Geltungsdauer verlängert:
Für ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS:
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (General Operator's Certificate (GOC)),
Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen sowie allen Funkeinrichtungen des GMDSS.
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (Restricted Operator's Certificate (ROC)). Das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.

UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ). Das UKW-Betriebszeugnis für Funker berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW, allerdings nur in den deutschen Seegebieten. Es wird mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt und danach vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) für jeweils weitere 5 Jahre gültig geschrieben, wenn der Inhaber nachweist, dass er während der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr den Funkverkehr auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff betrieben hat. Fährt der Zeugnisinhaber auf einem nicht ausrüstungspflichtigen Schiff (z.B. in der Sportschifffahrt), so ist die Gültigkeit dieser Zeugnisse unbefristet!


Für Schiffe, die nicht nach SOLAS ausrüstungspflichtig sind, z.B. Sportboote: (Funkzeugnisse sind unbefristet gültig)


Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate (LRC)), Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate (SRC)).Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportfahrzeugen.
Für das Bedienen von Satelliten-Seenotfunkbaken (Sat-EPIRB), Radartranspondern für Suche und Rettung, Satelliten-Funkanlagen, die ausschließlich der allgemeinen Kommunikation dienen, sowie Funkempfangseinrichtungen für den ausschließlichen Empfang seefahrtsbezogener Informationen ist der Besitz eines Seefunkzeugnisses nicht erforderlich.

Umtausch:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann auf Antrag folgende gültige Seefunkzeugnisse umtauschen:
Funkzeugnisse vor 2003... ...Umtausch in:
Allgemeines Betriebszeugnis für
Funker (ABZ)
Allgemeines Betriebszeugnis für
Funker (General Operators
Certificate (GOC))
Beschränkt Gültiges
Betriebszeugnis für Funker I (BZ I)
Beschränkt Gültiges
Betriebszeugnis
(Restricted Operators
Certificate (ROC))
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II (BZ II) UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)

Ergänzungsprüfungen:
Inhaber eines UKW-Betriebszeugnisses für Funker (UBZ) oder eines Beschränkt Gültigen Betriebszeugnisses für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II) können durch Ergänzungsprüfungen das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) oder das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben.

Inhaber eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können durch eine Ergänzungsprüfung das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben.Inhaber von Seefunkzeugnissen, deren Gültigkeitsvermerk abgelaufen ist, können sich einer vereinfachten Prüfung unterziehen.