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Alle Preise ink. MwSt.
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Berechtigung
in folgenden Bereichen |
| Aktuelle
Funkzeugnisse ab 2003 |
Binnen
funk |
UKW
Seefunk ohne
GMDSS |
UKW
Seefunk
mit GMDSS
national |
UKW
Seefunk
mit
GMDSS
international |
Seefunk
Kurz- und Grenzwelle-
Seefunk |
| Allgemeines
Betriebszeugnis für Funker (GOC) |
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| Beschränkt
Gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC) |
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| UKW-Betriebszeugnis
für Funker (UBZ) |
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| Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) |
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| Allgemeines
Funkbetriebszeugnis (LRC) |
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| Beschränkt
Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) |
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| Funkzeugnisse
bis 2003 |
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| Beschränkt
Gültiges Betriebszeugnis für Funker II |
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| Beschränkt
Gültiges Betriebszeugnis für Funker IBeschränkt Gültiges
Betriebszeugnis für Funker I |
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| Allgemeines
Betriebszeugnis für Funker |
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| Allgemeines
Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst |
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| Beschränkt
Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen |
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Welches
Funkzeugnis kommt in Frage?
Maßgeblich für diese Entscheidung sollte sein, welche
Art von Funkausrüstung Sie zur Zeit an Bord Ihres Schiffes
mitführen, wie Ihre diesbezüglichen Planungen für
die Zukunft aussehen oder welche Funkgeräte auf den Schiffen
installiert sind, mit denen Sie fahren. Das SRC reicht vollkomen
aus, wenn Sie vorerst nur eine UKW-Seefunkanlage an Bord haben.
Planen Sie beispielsweise eine Weltumsegelung, sollten Sie direkt
das LRC erwerben ohne den Weg über eine spätere Ergänzungsprüfung
zu gehen.
Von
der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse ausgestellt
oder in ihrer Geltungsdauer verlängert:
Für
ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS:
Allgemeines
Betriebszeugnis für Funker
(General Operator's Certificate (GOC)),
Das
Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) berechtigt
zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes
bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen sowie allen
Funkeinrichtungen des GMDSS.
Beschränkt
Gültiges Betriebszeugnis für Funker
(Restricted Operator's Certificate (ROC)). Das Beschränkt
Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) berechtigt
zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen
für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.
UKW-Betriebszeugnis
für Funker (UBZ).
Das UKW-Betriebszeugnis für Funker berechtigt zur
Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen
für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für
UKW, allerdings nur in den deutschen Seegebieten. Es
wird mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt
und danach vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie
(BSH) für jeweils weitere 5 Jahre gültig geschrieben,
wenn der Inhaber nachweist, dass er während der letzten
5 Jahre mindestens 1 Jahr den Funkverkehr auf einem ausrüstungspflichtigen
Schiff betrieben hat. Fährt der Zeugnisinhaber auf
einem nicht ausrüstungspflichtigen Schiff (z.B. in
der Sportschifffahrt), so ist die Gültigkeit dieser
Zeugnisse unbefristet!
Für Schiffe, die nicht nach SOLAS ausrüstungspflichtig
sind, z.B. Sportboote: (Funkzeugnisse sind unbefristet gültig)
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate (LRC)), Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis
(LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung
des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen
und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen
Beschränkt Gültiges
Funkbetriebszeugnis (Short
Range Certificate (SRC)).Das Beschränkt Gültige
Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Ausübung
des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für
UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportfahrzeugen.
Für
das Bedienen von Satelliten-Seenotfunkbaken (Sat-EPIRB), Radartranspondern
für Suche und Rettung, Satelliten-Funkanlagen, die ausschließlich
der allgemeinen Kommunikation dienen, sowie Funkempfangseinrichtungen
für den ausschließlichen Empfang seefahrtsbezogener
Informationen ist der Besitz eines Seefunkzeugnisses nicht erforderlich.
Umtausch:
Das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann auf
Antrag folgende gültige Seefunkzeugnisse umtauschen:
| Funkzeugnisse
vor 2003... |
...Umtausch
in: |
Allgemeines
Betriebszeugnis für
Funker (ABZ) |
Allgemeines
Betriebszeugnis für
Funker (General Operators
Certificate (GOC)) |
Beschränkt
Gültiges
Betriebszeugnis für Funker I (BZ I) |
Beschränkt
Gültiges
Betriebszeugnis
(Restricted Operators
Certificate (ROC)) |
| Beschränkt
Gültiges Betriebszeugnis für Funker II (BZ II) |
UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
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Ergänzungsprüfungen:
Inhaber eines UKW-Betriebszeugnisses
für Funker (UBZ) oder eines Beschränkt Gültigen
Betriebszeugnisses für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II)
können durch Ergänzungsprüfungen das Beschränkt
Gültige Betriebszeugnis für Funker (ROC) oder das
Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben.
Inhaber eines UKW-Sprechfunkzeugnisses
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können durch
eine Ergänzungsprüfung das Beschränkt Gültige
Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben.Inhaber von Seefunkzeugnissen,
deren Gültigkeitsvermerk abgelaufen ist, können
sich einer vereinfachten Prüfung unterziehen.
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